Anschrift
USC Freiburg e.V.
Abteilung Mädchen- und Frauenbasketball
Sandfangweg 4
79102 Freiburg  

Der Erwerb eines Veranstaltungstickets berechtigt und verpflichtet den Erwerber und den Besucher gemäß der nachfolgenden AGB. Diese gelten nur für die rechtliche Beziehung zwischen dem Erwerber der Eintrittskarte und dem USC Freiburg e.V. / Abt. Mädchen- und Frauenbasketball (Veranstalter). Bei einer Weitergabe der Eintrittskarte haftet der Veräußerer für die Kenntniserlangung und das Anerkenntnis dieser AGB durch den Erwerber. Soweit der USC Freiburg e.V. / Abt. Mädchen- und Frauenbasketball Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).  

Diese AGB gelten ausschließlich für Veranstaltungen, welche der USC Freiburg e.V. / Abt. Mädchen- und Frauenbasketball als Veranstalter durchführt.  

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Grundschulliga sowie der Eisküken HER.camps des USC Freiburg e.V. / Abt. Mädchen- und Frauenbasketball 

  1. Geltungsbereich

(1) Die Abteilung Mädchen- und Frauenbasketball im USC Freiburg e.V. (nachfolgend: „wUSC“) veranstaltet Camps und den Grundschulligabetrieb („Veranstaltungen“).  

(2) Für die Rechtsverhältnisse zwischen dem wUSC, vertreten durch den Vorstand, und den Kindern und Jugendlichen, vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten, im Hinblick auf die Veranstaltungen finden ausschließlich diese AGB Anwendung. 

  1. Vertragsschluss

(1) In den Katalogen, Prospekten, Anmeldeformularen und auf den Webseiten des wUSC ist noch kein rechtsverbindliches Angebot für einen Vertragsabschluss enthalten bzw. gerichtet. 

(2) Ein Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages geht von den Teilnehmerinnen aus, vertreten durch den oder die jeweiligen Erziehungsberechtigten. Hierbei sind die erforderlichen Angaben im Anmeldeformular zu tätigen. Die Anmeldung kann direkt auf der Webseite https://shop.ticketpay.de/organizer/HKE483Z6.com durchgeführt werden. 

(3) Der wUSC kann ein abgegebenes Angebot für die Teilnahme an einer Veranstaltung dadurch annehmen, dass er der Teilnehmerin eine Teilnahmebestätigung spätestens eine (1) Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zusendet. 

III. Leistungsumfang 

Die Veranstaltungen sind grundsätzlich mehrtägige Veranstaltungen und umfassen insbesondere eine Kinderbetreuung, die Vermittlung sportlicher Inhalte, eine Verpflegung für die Teilnehmerinnen und –soweit vorhanden – einzelne Merchandise-Artikel des wUSC. 

  1. Teilnahmeberechtigung

An den Veranstaltungen können grundsätzlich die im Rahmen des Angebots näher bezeichneten Altersgruppen bzw. Jahrgänge teilnehmen. 

  1. Teilnahmegebühren

Die im Rahmen des Angebots genannten Teilnahmegebühren für die Veranstaltung werden mittels der zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten eingezogen. 

  1. Rücktritt, Krankheits- und Verletzungsfall

(1) Die Teilnehmerin kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform (E-Mail ausreichend). 

(2) Bei Rücktritt 

  • bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 0% der Teilnahmegebühr zu zahlen.  
  • bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 25% der Teilnahmegebühr zu zahlen.  
  • bis zu drei Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Teilnahmegebühr zu zahlen. 
  • ab drei Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 75% der Teilnahmegebühr zu zahlen. 

(3) Mit dem Rücktritt verliert die Teilnehmerin das Recht, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen. 

(4) Im Krankheits- oder Verletzungsfall erfolgt bei Nachweis durch ärztliches Attest eine Rückerstattung von 90% des Teilnahmebeitrages. Eine derartige Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn der Abbruch der Veranstaltung erst ab dem zweiten Veranstaltungstag erfolgt. 

VII. Annullierung der Veranstaltung 

(1) Im Falle höherer Gewalt, hat die wUSC jederzeit das Recht, die Durchführung einer Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall vergütet er binnen 14 Tagen den Teilnahmebeitrag zurück, wobei er jedoch zur Aufrechnung mit einem etwaigen Entschädigungsanspruch im Sinne von Absatz (2) berechtigt bleibt. 

VIII. Kranken-, Haftpflichtversicherung 

Jede Teilnehmerin muss über eine*n Erziehungsberechtigte*n kranken- und haftpflichtversichert sein. Die Teilnehmerinnen sind weder während der Veranstaltung noch auf dem Hin-/Rückweg durch die wUSC kranken- oder haftpflichtversichert. Ansprüche bestehen gegenüber dem wUSC insoweit nicht. 

  1. Haftung

(1) Ansprüche des/der Teilnehmerinnen bzw. des*der für ihn handelnden Erziehungsberechtigten gegenüber dem wUSC auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des wUSC, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind. 

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet wUSC nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

(3) Die Einschränkungen des Abs. (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des wUSC. 

  1. Ausschluss

Die wUSC behält sich das Recht vor, die Teilnehmerinnen aus wichtigem Grund, der in der Person oder im Verhalten der Teilnehmerinnen liegt (insb. bei Randale, Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Drogen- und Alkoholgenuss, bei strafbarem Verhalten, z.B. sexuellen Übergriffen sowie bei sonstigen groben Verstößen gegen Veranstaltungsregeln und/oder Äußerungen, die dazu geeignet gegen Werte des wUSC zu verstoßen), von der Veranstaltung auszuschließen. Eine ganze oder teilweise Rückvergütung des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall verwirkt. Im Übrigen bestehen keine Ansprüche gegenüber der wUSC. 

  1. Datenschutz

(1) Sämtliche von den Erziehungsberechtigten übermittelten personenbezogenen Daten werden von der wUSC unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die wUSC ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrags beauftragte Dritte, insbesondere auch an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, zu übermitteln. 

(2) Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der wUSC dazu genutzt, um über Produkte und Dienstleistungen der wUSC zu informieren. Die Teilnehmerinnen können der Nutzung zu diesen Zwecken jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der wUSC widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an USC Freiburg e.V.,
Abteilung Mädchen- und Frauenbasketball, Sandfangweg 4, 79102 Freiburg. 

XII. Recht am eigenen Bild/der eigenen Stimme 

Jede Teilnehmerin bzw. seine Erziehungsberechtigten willigen widerruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien (unter anderem Print, Radio, Fernsehen/TV, Internet/Online, Heimspiel, Flyer, Plakate, Social Media) ein in die unentgeltliche Verwendung des Bildes der Teilnehmerinnen und der Stimmen durch den wUSC für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der wUSC oder deren Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung erstreckt sich auf die Vervielfältigung und Benutzung des Bildes/der Stimme in üblicher und angemessener Weise. 

XIII. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt. 

Stand: Juli 2024